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Kein Google-Adwords BGH-Urteil

22 Januar 2009 2 Kommentare

Bekanntlich kann man bei Google bezahlte Anzeigen einbuchen. Das bedeutet:
Gibt ein User bei Google eine Suchanfrage ein erscheint auf der rechten Seite eine Anzeige.
Manchmal auch oben, oder unten, oder mittendrin - das ist dann aber meist Yahoo oder sowas..

Nun gibt es ein (Marken)rechtliches Problem:
ich könnte bei Google eine Marke einbuchen. Das bedeutet: gibt ein User (den markenrechtlich geschützten Begriff) “Yahoo” ein, könnte ich dafür sorgen dass rechts (oder oben..) eine Werbung für Google erscheint.

Wie immer sind sich die deutschen Gerichte uneinig ob hier eine markenrechtliche Verwendung vorliegt und ein paar Gerichte sagen dies sei prinzipiell in Ordnung. Ein paar andere Gerichte sagen übrigens dies sei nicht in Ordnung - und immer wenn das so in Deutschland ist, trifft man sich irgendwann vorm BGH.

Nun hätte der BGH heute entscheiden sollen ob “Brand Bidding”, also das Einbuchen auf (”fremde”) Markennamen erlaubt ist. Das hat der BGH aber nicht und so trifft man sich vorm Europäischen Gerichtshof.. Demnächst.

Mehr dazu bei dernewsticker, viel mehr beim shopbetreiber, dem markenmagazin, im iblog und natürlich meiner Internetworld. :)





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